Verfahrensgebühr
Die Grundgebühr beträgt 20 Euro. Die Schiedsperson legt die konkrete Gebühr fest und kann sie je nach Verhältnissen der Parteien sowie Umfang und Schwierigkeit bis höchstens 75 Euro erhöhen. Schiedsdesk trifft diese Entscheidung nicht automatisch.
Vergleich, Dokumente und Auslagen
Kommt ein Vergleich zustande, nennt die Grundlage eine zusätzliche Gebühr von 20 Euro. Hinzukommen können Dokumentenpauschalen und tatsächlich notwendige Auslagen, etwa für Porto, förmliche Zustellung, bestimmte Fahrtkosten oder Dolmetscher.
Vorschuss
Die Schiedsperson erstellt eine unterschriebene Kostenrechnung und fordert einen Vorschuss an. Die konkrete Zahlungsabwicklung ist in Schiedsdesk noch nicht implementiert. Amtliche Gebühren und eine mögliche spätere Schiedsdesk-Servicegebühr bleiben strikt getrennt.